Tarifvertrag deutschland bau

Was die persönliche Gültigkeit betrifft, so ist ein Tarifvertrag grundsätzlich verbindlich für diejenigen, die zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens Mitglieder der jeweiligen Gewerkschaft und des Arbeitgeberverbandes sind. Seine Regeln gelten somit für das individuelle Arbeitsverhältnis, wenn sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber gebunden sind (Art. 3 Abs. 1). Die Verpflichtung des Arbeitgebers reicht jedoch für die Anwendung von Gesetzlichen Normen im Zusammenhang mit betriebsrechtlichen Fragen oder der Betriebsverfassung aus (Art. 3 Abs. 2). Die wichtigsten Quellen des Arbeitsrechts sind Bundesrecht, Tarifverträge, Werkverträge und Rechtsprechung. Es gibt kein einziges konsolidiertes Arbeitsgesetzbuch; Mindestarbeitsnormen sind in gesonderten Gesetzen über verschiedene arbeitsbezogene Fragen festgelegt, die durch die Verordnungen der Regierung ergänzt werden. Die IAB-Zahlen enthalten auch Angaben zum Anteil der Arbeitsplätze sowie zum Anteil der Beschäftigten, der durch Tarifverträge abgedeckt ist.

Diese zeigen, dass 25 % der Arbeitsplätze durch Vereinbarungen auf Industrieebene und 2 % durch Betriebsvereinbarungen abgedeckt sind. Diese Zahlen sind niedriger als die der Arbeitnehmer, da größere Arbeitsplätze eher von Tarifverhandlungen erfasst werden als kleinere. In Westdeutschland sind nur 22 % der Arbeitsplätze mit bis zu neun Beschäftigten tarifvertraglich erfasst, entweder in der Industrie oder auf Unternehmensebene, verglichen mit 80 % der Arbeitsplätze mit 500 oder mehr Beschäftigten. Die Parallelwerte für Ostdeutschland liegen bei 13 % (bis zu neun Beschäftigten) und 76 % (500 und mehr). Jeder Tarifvertrag ist ein Vertrag, der aus zwei Teilen besteht (Art. 1 Abs. 1). Der erste Teil, teils vertragsrechtlich, befasst sich mit den Rechten und Pflichten der Vertragspartner.

Die beiden Hauptverpflichtungen der Partner sind der Industrielle Frieden und die Pflicht, alle verfügbaren Mittel einzusetzen, um sicherzustellen, dass ihre Mitglieder das Abkommen einhalten. Eine Schiedsvereinbarung (erklärt unter Streik und Aussperrungen) kann ebenfalls hinzugefügt werden. Der zweite Teil des Tarifvertrags legt Regeln für Arbeitsverträge, Betriebsfragen und die Betriebsverfassung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes fest. Diese Unterscheidung ist für die Geltungsdauer des Tarifvertrags wichtig. Im Allgemeinen endet ein Tarifvertrag mit Ablauf der Frist, für die der Vertrag geschlossen wurde. Sie kann früher auf Rechtsinitiative einer Partei oder im gegenseitigen Einvernehmen gekündigt werden. In jedem Fall endet der vertragsrechtliche Teil notwendigerweise gleichzeitig. Im Gegensatz dazu bleiben die gesetzlichen Normen zur Festlegung eines Teils so lange in Kraft, bis er entweder durch einen individuellen Vertrag oder einen Betriebsvertrag oder insbesondere durch gesetzliche Normen eines neuen Tarifvertrags ersetzt wird (Art.

4 Abs. 5). Die gesetzliche Verhandlungsfähigkeit liegt einerseits den Gewerkschaften, den Arbeitgeberverbänden sowie dem einzelnen Arbeitgeber andererseits (Art. 2 Abs. 1). Tatsächlich finden Tarifverhandlungen meist auf Branchenebene statt, obwohl die Gewerkschaften in einigen Fällen auch mit dem einzelnen Arbeitgeber verhandeln können, sofern dies durch ihre Verfassungen zulässig ist. Ein Verbot der Arbeitgeberorganisation gegen einzelne Tarifverhandlungen seiner Mitglieder hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit des Tarifvertrags, sondern führt zur Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers. Verhandlungen finden in der Regel zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden statt. Die Vereinbarungen sind für Gewerkschaftsmitglieder (in der Regel für alle Arbeitnehmer) und die Mitglieder der Arbeitgeberorganisationen, die sie unterzeichnen, rechtsverbindlich. Stattdessen sind tarifliche Verhandlungen auf Branchenebene zwischen einzelnen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden nach wie vor die zentrale Bühne für die Festlegung von Löhnen und Bedingungen in Deutschland.

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