Telearbeit beantragen Muster

Dieser Leitfaden enthält grundlegende Informationen über die Schritte im Rahmen des europäischen Patenterteilungsverfahrens. Bevor Sie ein Patent beantragen, sollten Sie sicherstellen, dass dies die beste Option für Ihre Erfindung ist. Vor der Anmeldung eines Patents ist es ratsam, eine Patentrecherche durchzuführen. Sie können warten, bis Sie sich beworben haben, um Ihre Suche und Prüfung anzufordern und zu bezahlen. Sie können auch warten, um die Anmeldegebühr zu zahlen, aber es kostet mehr. Wenn Sie per Scheck, Barzahlung oder Banküberweisung bezahlen möchten, müssen Sie sich per Post bewerben – aber die Gebühren sind höher. Es gibt verschiedene Wege zum Patentschutz und der beste Weg für Sie hängt von Ihrer Erfindung und den Märkten ab, in denen Ihr Unternehmen tätig ist. Das Europäische Patentamt nimmt Anmeldungen nach dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) und dem Vertrag über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) an. Wenn Sie nur in wenigen Ländern Schutz suchen, ist es möglicherweise am besten, bei jedem der nationalen Ämter direkt ein nationales Patent zu beantragen. Es folgt eine Formalprüfung über bestimmte formale Aspekte der Anmeldung, einschließlich Form und Inhalt des Erteilungsantrags, Zeichnungen und Zusammenfassungen, die Benennung des Erfinders, die Ernennung eines zugelassenen Vertreters, die erforderlichen Übersetzungen und die fälligen Gebühren. Sie können Gebühren online mit einer Kredit- oder Debitkarte oder über ein IPO-Konto bezahlen. Beantragen Sie ein britisches Patent, indem Sie ein Anmeldeformular ausfüllen und per Post oder Fax versenden.

Der erste Schritt im europäischen Patenterteilungsverfahren ist die Prüfung bei der Einreichung. Dabei muss geprüft werden, ob alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, damit der Anmeldung ein Anmeldetag zuerkannt werden kann. Die Anmeldung wird – in der Regel zusammen mit dem Recherchenbericht – 18 Monate nach dem Anmeldetag oder, wenn die Priorität beansprucht wurde, dem Prioritätstag veröffentlicht. Die Antragsteller haben dann sechs Monate Zeit, um zu entscheiden, ob sie ihren Antrag durch den Antrag auf Sachprüfung fortsetzen wollen oder nicht. Alternativ wird ein Antragsteller, der bereits eine Prüfung beantragt hat, aufgefordert, zu bestätigen, ob der Antrag fortgesetzt werden sollte. Innerhalb derselben Frist hat der Anmelder die entsprechende Benennungsgebühr und gegebenenfalls die Verlängerungsgebühren zu entrichten. Ab dem Datum der Veröffentlichung gewährt eine europäische Patentanmeldung der Erfindung in den in der Anmeldung bezeichneten Staaten vorläufigen Schutz. Je nach einzelstaatlichem Recht kann es jedoch erforderlich sein, eine Übersetzung der Ansprüche bei dem betreffenden Patentamt einzureichen und diese Übersetzung veröffentlichen zu lassen. Patente sind in einzelnen Ländern für bestimmte Zeiträume gültig. Sie werden in der Regel von einem nationalen Patentamt oder einem regionalen Patentamt wie dem EPA erteilt. Patente geben das Recht, Dritte daran zu hindern, die Erfindung ohne Zustimmung ihrer Eigentümer herzustellen, zu verwenden oder zu verkaufen.

Entscheidet die Prüfungsabteilung, dass ein Patent erteilt werden kann, erlässt sie eine entsprechende Entscheidung. Ein Hinweis auf die Erteilung wird im Europäischen Patentblatt veröffentlicht, sobald die Übersetzungen der Ansprüche eingereicht und die Erteilungs- und Veröffentlichungsgebühr entrichtet worden sind. Die Erteilungsentscheidung tritt am Tag der Veröffentlichung in Kraft. Das erteilte europäische Patent ist ein ”Bündel” einzelner nationaler Patente. Während der Formalprüfung wird ein europäischer Recherchenbericht erstellt, in dem alle dem Amt zur Verfügung stehenden Unterlagen aufgeführt sind, die für die Beurteilung der Neuheit und der erfinderischen Tätigkeit von Bedeutung sein können. Der Recherchenbericht basiert auf den Patentansprüchen, berücksichtigt aber auch die Beschreibung und etwaige Zeichnungen. Unmittelbar nach seiner Erstellung wird der Recherchenbericht dem Anmelder zusammen mit einer Kopie aller zitierten Dokumente und einer ersten Stellungnahme zugesandt, ob die beanspruchte Erfindung und die Anmeldung den Anforderungen des Europäischen Patentübereinkommens entsprechen. Eine Erfindung kann z.B.

ein Produkt, ein Verfahren oder eine Vorrichtung sein. Um patentierbar zu sein, muss sie neu, industriell anwendbar sein und eine erfinderische Tätigkeit beinhalten.

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